Liebe Übungsleiter,

nach den Vorgaben des Landratsamtes müssen alle Übungsleiter und Betreuer, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Darin sind alle Strafbestände, die im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen stehen, vermerkt. Andere Strafbestände werden dort nicht vermerkt.

Einsicht in das Führungszeugnis erhält ausschließlich der Vorstand des SV Unterneukirchen.

Bitte füllt unten stehendes Formular aus, dann wird das Führungszeugnis automatisch und kostenlos beantragt und eingesehen.
Alternativ könnt ihr natürlich selbst zur Gemeinde gehen und das Zeugnis dann persönlich bei Jochen Englmeier vorlegen.

 

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Hiermit beantrage ich das erw. polizeiliche Führungszeugnis nach §72a SGB VIII* :
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